Bott - Busreisen 2026 - Teil 2
63 der Reisende BT mit der Besorgung beauf- tragt hat, es sei denn, dass BT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 11. Besondere Regelungen im Zusammen- hang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die ver- einbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeit- punkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be- schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu be- achten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständi- gen. Der Fahrer des Busses ist vorbehaltlich ei- ner ausdrücklichen anderslautenden Erklärung von BT gem. Ziffer 7.1c) nicht Vertreter von BT zur Entgegennahme von Meldungen und Re- klamationen. 11.3. Durch die vorstehenden Regelungen blei- ben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt. 12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 12.1. BT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit- beilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für BT verpflichtend würde, informiert BT die dement- sprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 12.2. Für Klagen von BT gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisever- trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per- sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BT ver- einbart. © Diese Reisebedingungen sind urheber- rechtlich geschützt; Bundesverband Deut- scher Omnibusunternehmen e. V. und Tour- Law - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025 Reiseveranstalter ist: Bott Touristik Inhaber: Hagen Bott Adolfstr. 45, 60528 Frankfurt am Main Tel. 069/676751, Fax 069/6701746 E-Mail: info@bott-touristik.de Stand dieser Fassung: Juni 2025 Mobilitätseinschränkung Alle unsere mehrtägigen Reisen sind für Menschen mit einge- schränkter Mobilität (z.B. Rollstuhl oder Rollator) nicht geeignet. Sind Sie nicht sicher, ob Sie den Anfor- derungen der Reise gewachsen sind, fragen Sie uns bei der Bu- chung. Wir beraten Sie gern. Zu diesem Hinweis zwingt uns die EU-Pauschalreiserichtlinie ab 01. Juli 2018. Würden wir diese Formulie- rung nicht nutzen, könnte aufgrund der gesetzlichen Regelung jeder Kunde davon ausgehen, dass die Reisen für Menschen mit jedweder Mobilitätseinschränkung geeignet sind. Da der Begriff der Mobilitäts- einschränkung sehr weit ist, bedarf es daher bei Zweifeln einer individu- ellen Beratung.
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