Bott - Busreisen 2026 - Teil 2

58 Reisebedingungen der Firma Bott Touristik für Buchungen ab 01.04.2026 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, so- weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Bott Touristik, nachstehend „BT“ ab- gekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.04.2026 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Ein- führungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Wider- rufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von BT und der Buchung des Reisenden sind die Reiseaus- schreibung und die ergänzenden Informationen von BT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neu- es Angebot von BT vor, an das BT für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu- stande, soweit BT bezüglich des neuen Ange- bots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungs- frist BT die Annahme durch ausdrückliche Er- klärung oder Anzahlung erklärt. c) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, so- weit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformu- lar von BT erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Bu- chung bietet der Reisende BT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage ge- bunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BT zustande. Bei oder unverzüglich nach Ver- tragsschluss wird BT dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise- bestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestä- tigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. BT weist darauf hin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pau- schalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele- fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk- dienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab- geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht be- steht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück- tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufs- recht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. BT und Reisevermittler dürfen Zahlungen

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