Bott - Busreisen 2026 - Teil 1

70 und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 10. Besondere Regelungen im Zusammen- hang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die ver- einbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeit- punkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 10.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be- schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu be- achten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständi- gen. Der Fahrer des Busses ist vorbehaltlich ei- ner ausdrücklichen anderslautenden Erklärung von BT gem. Ziffer 6.1c) nicht Vertreter von BT zur Entgegennahme von Meldungen und Re- klamationen. 11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1 BT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei- legung teilnimmt. BT weist für alle Reisever- träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische On- line-StreitbeilegungsPlattform http://ec.europa . eu/consumers/odr/ hin. 11.2 Für Klagen von BT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli- chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BT vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheber- rechtlich geschützt; Bundesverband Deut- scher Omnibusunternehmer e. V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017-202022 Reiseveranstalter ist: Bott Touristik Inhaber: Hagen Bott Adolfstr. 45, 60528 Frankfurt am Main Tel. 069/676751, Fax 069/6701746 E-Mail: info@bott-touristik.de Stand dieser Fassung: September 2021 Mobilitätseinschränkung Alle unsere mehrtägigen Reisen sind für Menschen mit einge- schränkter Mobilität (z.B. Rollstuhl oder Rollator) nicht geeignet.Sind Sie nicht sicher, ob Sie den Anfor- derungen der Reise gewachsen sind, fragen Sie uns bei der Bu- chung. Wir beraten Sie gern. Zu diesem Hinweis zwingt uns die EU-Pauschalreiserichtlinie ab 01. Juli 2018. Würden wir diese Formulie- rung nicht nutzen, könnte aufgrund der gesetzlichen Regelung jeder Kunde davon ausgehen, dass die Reisen für Menschen mit jedweder Mobilitätseinschränkung geeignet sind. Da der Begriff der Mobilitäts- einschränkung sehr weit ist, bedarf es daher bei Zweifeln einer individu- ellen Beratung.

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