Bott - Busreisen 2026 - Teil 1

68 unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. BT hat die nachfolgenden Entschädi- gungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksich- tigung der erwarteten Ersparnis von Aufwen- dungen und des erwarteten Erwerbs durch an- derweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kun- den bei BT wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be- rechnet. 4.3 Anwendbare Stornostaffel gemäß Reise- ausschreibung: Zugang vor Reisebeginn 1 2 3 4 5 Bis 45. Tag 0 % 0 % 10 % 10 % 20 % 44. bis 31. Tag 0 % 0 % 50 % 40 % 40 % 30. bis 15. Tag 0 % 40 % 60 % 60 % 50 % 14. bis 7. Tag 0 % 60 % 70 % 75 % 60 % 6. bis 2. Tag 25 % 80 % 80 % 80 % 80 % 1. Tag und Nichtanreise 80 % 90 % 90 % 90 % 90 % 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall un- benommen, BT nachzuweisen, dass BT über- haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BT gefor- derte Entschädigungspauschale. 4.5 . Eine Entschädigungspauschale gem. Zif- fer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit BT nachweist, dass BT wesentlich hö- here Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist BT verpflichtet, die ge- forderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu be- gründen. 4.6. Ist BT infolge eines Rücktritts zur Rück- erstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- versicherung sowie einer Versicherung zur De- ckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Min- destteilnehmerzahl 5.1 BT kann bei Nichterreichen einer Mindest- teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Rege- lungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von BT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- richtung angegeben sein. b) BT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c ) BT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichter- reichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch- geführt wird. d ) Ein Rücktritt von BT später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reise- preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend. 6. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden 6.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängel

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