Bott - Busreisen 2026 - Teil 1
67 besteht und dem Kunden der Sicherungs- schein mit Namen und Kontaktdaten des Kun- dengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushän- digung des Sicherungsscheines eine Anzah- lung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungs- schein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 4 Wochen als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den ver- einbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertragli- chen Leistungen bereit und in der Lage ist, sei- ne gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zu- rückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- zung vom Pauschalreisevertrag zuruckzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Rei- sebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten In- halt des Pauschalreisevertrages, die nach Ver- tragsabschluss notwendig werden und von BT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein- trächtigen. 3.2 . BT ist verpflichtet, den Kunden über Leis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaf- ten Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vor- gaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal- reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange- messenen Frist entweder die Änderung an- zunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BT gesetzten Frist aus- drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leis- tungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BT für die Durchführung der geänderten Reise ge- ringere Kosten, ist dem Kunden der Differenz- betrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BT unter der vorste- hend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisever- mittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kun- den wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BT zu vertreten ist. BT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Be- förderung von Personen an den Bestimmungs- ort erheblich beeinträchtigen; Umständen sind
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