Bott - Busreisen 2026 - Teil 1

66 Reisebedingungen der Firma Bott Touristik für Buchungen ab 01.12.2022 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, so- weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Bott Touristik, nachstehend „BT“ ab- gekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.12.2022 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Ein- führungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver- pflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von BT und der Buchung des Kunden sind die Reiseaus- schreibung und die ergänzenden Informationen von BT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neu- es Angebot von BT vor, an das BT für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu- stande, soweit BT bezüglich des neuen Ange- bots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BT die Annahme durch ausdrückliche Erklä- rung oder Anzahlung erklärt. c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Ver- pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, so- weit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per EMail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von BT erfolgen (bei EMails durch Übermitt- lung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Bu- chung bietet der Kunde BT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei- sebestätigung (Annahmeerklärung) durch BT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertrags- schluss wird BT dem Kunden eine den gesetz- lichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechen- de Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver- tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher An- wesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. BT weist darauf hin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernab- satz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko- pien, EMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedi- en und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungs- rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht ge- mäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver- handlungen, auf denen der Vertragsschluss- beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann- ten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. BT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pau- schalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag

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