Katalog 2022

gen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer- den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveran- staltungen, Theaterbesuche, Ausstellun- gen), wenn diese Leistungen in der Reise- ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identi- tät und Anschrift des vermittelten Ver- tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. BT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BT ursächlich geworden ist. 8. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegen- über BT geltend zu machen. Die Geltend- machung kann auch über den Reisever- mittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BT den Kunden un- verzüglich und so rasch dies mit ange- messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor- schriften 9.1 BT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 9.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschrif- ten. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 9.3 BT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 10. Alternative Streitbeilegung; Rechts- wahl und Gerichtsstand 10.1 BT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. BT weist für alle Reiseverträge, die im elektro- nischen Rechtsverkehr geschlossen wur- den, auf die europäische Online-Streit- beilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 10.2 Für Klagen von BT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreise- vertrages, die Kaufleute, juristische Perso- nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Aus- land haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BT vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urhe- berrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018 Reiseveranstalter ist: Bott Touristik Inhaber: Hagen Bott Adolfstr. 45, 60528 Frankfurt am Main Tel. 069/676751, Fax 069/6701746 E-Mail: info@bott-touristik.de Stand dieser Fassung: Juli 2018 71

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